Welche Datein/Daten nach der Inventur muss an den Steuerberater? 

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Welche Datein/Daten nach der Inventur muss an den Steuerberater? 

Antwort: für den Jahresabschluss gibt es keinen besonderen Export. Es muss eine Bestandsbewertung per Ende das Jahres erstellt werden. (Bestände per 12/2021). Wenn die Bestände nach dem 31.12. gezählt werden, muss eine Inventurbewertung erstellt werden. Die Druckausgabe sollte in jedem Fall als PDF gespeichert und dem Steuerberater zur Verfügung gestellt werden.