Häufig gestellte Fragen
Welche Datein/Daten nach der Inventur muss an den Steuerberater?
Antwort: für den Jahresabschluss gibt es keinen besonderen Export. Es muss eine Bestandsbewertung per Ende das Jahres erstellt werden. (Bestände per 12/2021). Wenn die Bestände nach dem 31.12. gezählt werden, muss eine Inventurbewertung erstellt werden. Die Druckausgabe sollte in jedem Fall als PDF gespeichert und dem Steuerberater zur Verfügung gestellt werden.