Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen (AGB)
für die dauerhafte Überlassung der Software „QUISY7 Warenwirtschaft und Kassensysteme“
der Firma Avandata GmbH
Forsthövel Haiholt 4a
D-59387 Ascheberg
vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Schultes und Jörg Schultes
– nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt –
und dem Käufer – nachfolgend „Kunde“ genannt –
- 1 Vertragsgegenstand
- Der Lizenzgeber überlässt dem Kunden dauerhaft die Software „QUISY7“ (nachfolgend auch „Vertragssoftware“) einschließlich der zugehörigen Dokumentation (nachfolgend gemeinsam auch „Lizenzmaterial“) zur Nutzung gemäß diesen Vertragsbedingungen.
- Die Software wird dem Kunden per Download oder auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt. Eine Übergabe des Quellcodes erfolgt nicht.
- Die Vertragssoftware wird dem Kunden entsprechend der bestellten Version dauerhaft überlassen.
- Die Installation, Schulung und Inbetriebnahme erfolgen standardmäßig per Fernwartung durch den Lizenzgeber. Weitere Dienstleistungen müssen separat beauftragt werden.
- Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für die Qualität, Vollständigkeit oder Struktur der vom Kunden bereitgestellten Daten, insbesondere Artikelstammdaten, Kundendaten und Bewegungsdaten.
- 2 Eigentum und Urheberrecht
- Die Software bleibt – auch nach Übergabe – geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Nutzung im Rahmen dieser Vereinbarung.
- Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte am Lizenzmaterial vor, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte.
- Schutzvermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
- 3 Nutzungsumfang
- Der Kunde ist berechtigt, die Software ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.
- Die Nutzung ist auf die Anzahl der gleichzeitig aktiven Arbeitsplätze beschränkt, für die die Lizenz erworben wurde.
- Der Kunde darf Sicherungskopien der Software erstellen, soweit dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist.
- Eine Weitergabe der Software an Dritte, insbesondere durch Verkauf, Vermietung oder Verleih, ist nicht gestattet.
- Änderungen, Bearbeitungen oder Rückübersetzungen der Software (Dekompilierung) sind nur im gesetzlich zulässigen Umfang erlaubt (§ 69e UrhG).
- Die Nutzung der Software durch externe Dienstleister oder im Rahmen von Outsourcing-Projekten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
- 4 Lieferung, Installation und Schulung
- Die Lieferung erfolgt per Download oder auf einem Datenträger. Eine ausführliche elektronische Dokumentation wird mitgeliefert oder bereitgestellt.
- Die Installation und Ersteinrichtung der Software erfolgt in der Regel per Fernwartung. Der Kunde stellt hierfür einen geeigneten Zugang bereit.
- Schulungen erfolgen ebenfalls per Fernzugriff und sind optional sowie kostenpflichtig buchbar.
- Der Lizenzgeber haftet nicht für technische Probleme, die aus der lokalen IT-Infrastruktur des Kunden resultieren.
- 5 Wartungsvertrag (optional)
- Der Kunde kann optional einen separaten Wartungsvertrag abschließen.
- Dieser Wartungsvertrag umfasst u. a. regelmäßige Software-Updates, Fehlerbehebungen und telefonischen Support während der Supportzeiten.
- Ohne Abschluss eines Wartungsvertrags besteht kein Anspruch auf Updates, Hotline-Support oder weitere Serviceleistungen.
- Der Wartungsvertrag wird separat geregelt; Laufzeit, Preise und Leistungen sind im jeweiligen Vertrag festgelegt.
- 6 Datenverantwortung
- Der Lizenzgeber stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung, ist jedoch nicht verantwortlich für Inhalt, Struktur oder Korrektheit der vom Kunden eingebrachten Daten.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor der Migration oder Neuanlage seiner Daten die Vollständigkeit und Integrität der Artikelstammdaten, Kundendaten sowie sonstiger Informationen eigenverantwortlich zu prüfen.
- Eine automatisierte Datenübernahme aus Fremdsystemen erfolgt nur nach gesonderter Absprache und ausschließlich auf Basis der bereitgestellten Quelldaten – ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Korrektheit.
- 7 Gewährleistung
- Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die überlassene Software bei vertragsgemäßer Nutzung im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht.
- Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollkommen fehlerfrei zu erstellen.
- Der Kunde verpflichtet sich, Mängel unverzüglich, schriftlich und nachvollziehbar zu melden.
- Der Lizenzgeber hat das Recht auf Nachbesserung.
- Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, sind ausgeschlossen – außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- 8 Haftung
- Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
- Für Datenverluste haftet der Lizenzgeber nur, wenn der Kunde nachweist, dass er tägliche Datensicherungen durchgeführt hat.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
- Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
- 9 Datenschutz
- Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung.
- Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.quisy7.de.
- 10 Schutzrechte Dritter
- Der Lizenzgeber sichert zu, dass ihm keine Schutzrechte Dritter bekannt sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung der Software entgegenstehen.
- Sollte dennoch ein Dritter Rechte geltend machen, wird der Lizenzgeber nach eigenem Ermessen die Software entsprechend anpassen oder eine Nutzungsvereinbarung herbeiführen.
- Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- 11 Vertragsbeendigung
- Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Lizenzgebühr geht das dauerhafte Nutzungsrecht auf den Kunden über.
- Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt unberührt.
- Bei Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien der Software zu löschen, sofern keine unbefristete Nutzungslizenz vorliegt.
- 12 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Lizenzgebers.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Stand: April 2024
© Avandata GmbH, Forsthövel Haiholt 4a, D-59387 Ascheberg