Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen (AGB)
für die dauerhafte Überlassung der Software „QUISY7 Warenwirtschaft und Kassensysteme“
der Firma Avandata GmbH
Forsthövel Haiholt 4a
D-59387 Ascheberg
vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Schultes und Jörg Schultes
– nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt –
und dem Käufer – nachfolgend „Kunde“ genannt –

  • 1 Vertragsgegenstand
  1. Der Lizenzgeber überlässt dem Kunden dauerhaft die Software „QUISY7“ (nachfolgend auch „Vertragssoftware“) einschließlich der zugehörigen Dokumentation (nachfolgend gemeinsam auch „Lizenzmaterial“) zur Nutzung gemäß diesen Vertragsbedingungen.
  2. Die Software wird dem Kunden per Download oder auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt. Eine Übergabe des Quellcodes erfolgt nicht.
  3. Die Vertragssoftware wird dem Kunden entsprechend der bestellten Version dauerhaft überlassen.
  4. Die Installation, Schulung und Inbetriebnahme erfolgen standardmäßig per Fernwartung durch den Lizenzgeber. Weitere Dienstleistungen müssen separat beauftragt werden.
  5. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für die Qualität, Vollständigkeit oder Struktur der vom Kunden bereitgestellten Daten, insbesondere Artikelstammdaten, Kundendaten und Bewegungsdaten.
  • 2 Eigentum und Urheberrecht
  1. Die Software bleibt – auch nach Übergabe – geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Nutzung im Rahmen dieser Vereinbarung.
  2. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte am Lizenzmaterial vor, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte.
  3. Schutzvermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
  • 3 Nutzungsumfang
  1. Der Kunde ist berechtigt, die Software ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.
  2. Die Nutzung ist auf die Anzahl der gleichzeitig aktiven Arbeitsplätze beschränkt, für die die Lizenz erworben wurde.
  3. Der Kunde darf Sicherungskopien der Software erstellen, soweit dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist.
  4. Eine Weitergabe der Software an Dritte, insbesondere durch Verkauf, Vermietung oder Verleih, ist nicht gestattet.
  5. Änderungen, Bearbeitungen oder Rückübersetzungen der Software (Dekompilierung) sind nur im gesetzlich zulässigen Umfang erlaubt (§ 69e UrhG).
  6. Die Nutzung der Software durch externe Dienstleister oder im Rahmen von Outsourcing-Projekten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
  • 4 Lieferung, Installation und Schulung
  1. Die Lieferung erfolgt per Download oder auf einem Datenträger. Eine ausführliche elektronische Dokumentation wird mitgeliefert oder bereitgestellt.
  2. Die Installation und Ersteinrichtung der Software erfolgt in der Regel per Fernwartung. Der Kunde stellt hierfür einen geeigneten Zugang bereit.
  3. Schulungen erfolgen ebenfalls per Fernzugriff und sind optional sowie kostenpflichtig buchbar.
  4. Der Lizenzgeber haftet nicht für technische Probleme, die aus der lokalen IT-Infrastruktur des Kunden resultieren.
  • 5 Wartungsvertrag (optional)
  1. Der Kunde kann optional einen separaten Wartungsvertrag abschließen.
  2. Dieser Wartungsvertrag umfasst u. a. regelmäßige Software-Updates, Fehlerbehebungen und telefonischen Support während der Supportzeiten.
  3. Ohne Abschluss eines Wartungsvertrags besteht kein Anspruch auf Updates, Hotline-Support oder weitere Serviceleistungen.
  4. Der Wartungsvertrag wird separat geregelt; Laufzeit, Preise und Leistungen sind im jeweiligen Vertrag festgelegt.
  • 6 Datenverantwortung
  1. Der Lizenzgeber stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung, ist jedoch nicht verantwortlich für Inhalt, Struktur oder Korrektheit der vom Kunden eingebrachten Daten.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Migration oder Neuanlage seiner Daten die Vollständigkeit und Integrität der Artikelstammdaten, Kundendaten sowie sonstiger Informationen eigenverantwortlich zu prüfen.
  3. Eine automatisierte Datenübernahme aus Fremdsystemen erfolgt nur nach gesonderter Absprache und ausschließlich auf Basis der bereitgestellten Quelldaten – ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Korrektheit.
  • 7 Gewährleistung
  1. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die überlassene Software bei vertragsgemäßer Nutzung im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht.
  2. Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollkommen fehlerfrei zu erstellen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, Mängel unverzüglich, schriftlich und nachvollziehbar zu melden.
  4. Der Lizenzgeber hat das Recht auf Nachbesserung.
  5. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, sind ausgeschlossen – außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • 8 Haftung
  1. Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
  3. Für Datenverluste haftet der Lizenzgeber nur, wenn der Kunde nachweist, dass er tägliche Datensicherungen durchgeführt hat.
  4. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  5. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
  • 9 Datenschutz
  1. Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung.
  2. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.quisy7.de.
  • 10 Schutzrechte Dritter
  1. Der Lizenzgeber sichert zu, dass ihm keine Schutzrechte Dritter bekannt sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung der Software entgegenstehen.
  2. Sollte dennoch ein Dritter Rechte geltend machen, wird der Lizenzgeber nach eigenem Ermessen die Software entsprechend anpassen oder eine Nutzungsvereinbarung herbeiführen.
  3. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
  • 11 Vertragsbeendigung
  1. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Lizenzgebühr geht das dauerhafte Nutzungsrecht auf den Kunden über.
  2. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt unberührt.
  3. Bei Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien der Software zu löschen, sofern keine unbefristete Nutzungslizenz vorliegt.
  • 12 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Lizenzgebers.
  4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: April 2024
© Avandata GmbH, Forsthövel Haiholt 4a, D-59387 Ascheberg