Technische Richtlinie BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme

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Technische Richtlinie BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme

Ab dem 01.01.2020 hat das Finanzamt mit dem BSI “Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik” eine neue Gesetzgebung vorgeschrieben.

Es müssen alle Kassenvorgänge und Bons verschlüsselt und mit einer ID Nummer versehen werden.

Technische Richtlinie BSI TR-03153

Ab dem 01.01.2020 ist somit jeder Fachhändler verpflichtet ein BSI-zertifiziertes Kassensystem einzusetzen. Für unsere Kunden mit einem gültigen Wartungsvertrag, gibt es diese Updates natürlich kostenlos. Nun möchten wir aber auch all unseren Kunden, welche keinen gültigen Wartungsvertrag abgeschlossen haben diese Möglichkeit bieten.

Da es große Unterschiede macht, wann Ihr letztes Update stattgefunden hat, möchten wir Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten.

Sollten Sie Interesse an einer schnellen und sicheren Umstellung haben, kontaktieren Sie uns jetzt.