Häufig gestellte Fragen
2024/10 (2) – Newsletter – Quisy Webshop / Adresse Hersteller
| Sehr geehrte Damen und Herren, liebe QUISY-Kunden!Heute geht es um das Thema „Angabe des Herstellers eines Artikels im Webshop“. Mit der EU-Verordnung 2023/988 wird es erforderlich, den Namen und die Anschrift des Herstellers für einen Artikel auszuweisen. Hier können Sie den Text der Verordnung einsehen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R0988 Zunächst dachten wir, dies hätte mit dem Lieferkettengesetz zu tun – hat es aber nicht! Dies betrifft die Verordnung zur Produktsicherheit. Wenn Sie selbst Inverkehrbringer eines Artikels sind (also z.B. selbst Ware importieren und der Hersteller in Deutschland kein Büro unterhält), müssen Sie Ihre eigene Adresse einsetzen, ansonsten muss die Adresse eingesetzt werden, die auf der Verpackung steht. Wir haben die Verordnung so verstanden, dass dort nicht die Firma stehen muss, wo der Artikel gefertigt wurde, sondern diejenige, die die Waren in den Verkehr bringt. Es wird diskutiert, ob Artikel, die bereits seit längerer Zeit im Webshop angeboten werden, evtl. nicht davon betroffen sind. Wir würden uns darauf nicht verlassen. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer zuständigen IHK oder beim Einzelhandelsverband nach. Webshop-Kunden finden das Eingabefeld in der Artikelverwaltung unter der langen Artikelbezeichnung, rechts von der Artikelnummer. Sie sollten dieses Feld bereits jetzt füllen, obwohl die Verordnung erst zum 13.12.2024 verbindlich ist. Unterschätzen Sie den Aufwand für die Vergabe der Hersteller-Adressen bitte nicht. Je früher Sie damit beginnen, desto besser. Wichtig beim Anlegen der Adresse, die Sie dort auswählen, ist die Angabe einer Email-Adresse. Diese müssen Sie also bitte unbedingt erfassen. Wenn Sie selber Ware importieren, muss in Name 3 der Adresse unbedingt der Name der Kontaktperson stehen. Folgende Felder aus der Adressenverwaltung werden an den Webshop übermittelt: Name 1 Sie können das Feld Webshop/Hersteller auch über die Filterfunktion in der Artikelverwaltung für viele Artikel gleichzeitig einsetzen. Konstruieren wir mal einen Fall und das Ergebnis: Beispiel: Sie kaufen den Lego-Artikel „Lieferwagen des Weihnachtsmanns“ über einen Großhändler, sagen wir mal VEDES. Bei der Fa. Lego beziehen Sie nicht direkt. Hauptlieferant ist VEDES, Hersteller „Lego“. Nun müssen Sie eine Adresse „Lego“ anlegen, z.B. mit der Adressennummer 4711. Diese Nummer muss nun in dem Feld Hersteller/Webshop hinterlegt werden. Über die Filterfunktion können Sie zunächst einen Filter auf den Hersteller „Lego“ setzen und für alle, die angezeigt werden, das Feld Hersteller/Webshop auf 4711 setzen. Im Rahmen dieser EU-Verordnung wurde auch noch einmal darauf hingewiesen, dass auch Warnhinweise aufgeführt werden müssen. Aber das ist ja nichts Neues. In unserem Beispiel wäre dies „Achtung! Kinder können an kleinen Teilen ersticken.“ Die Schnittstelle zum Webshop wird in Kürze geändert bzw. erweitert. Bitte halten Sie also Ihre Software aktuell. Sie erhalten zudem eine separate Nachricht, weil ja auch Ihr Webshop geändert werden muss. Kunden, die Marktplätze benutzen, sind von dieser Regelung nicht betroffen, da der Marktplatzbetreiber die Informationen zur Verfügung stellt bzw. stellen sollte. Natürlich haben Kunden ohne Webshop ebenfalls nichts mit dieser Verordnung zu tun. Einige Sachverhalte sind noch ungeklärt, wie zum Beispiel die Möglichkeit, eine Adressennummer beim Import von Artikeldaten zu berücksichtigen. Weil es hier keine einheitliche Struktur gibt, müssen wir warten, was die Lieferanten uns bzw. Ihnen anbieten. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden. Jetzt wünschen wir Ihnen fröhliches Schaffen und gute Geschäfte!
|